Jeder größere Versicherungsfall endet als ein Satz Fotos und ein Streit darüber. Der Kfz-Sachverständige fotografiert das eingedrückte Seitenteil, und aus diesen Bildern folgt die Kalkulation. Der Regulierer dokumentiert den vollgelaufenen Keller, und aus diesen Bildern folgt die Entschädigung. Monate später fragt eine Werkstatt, ein Versicherungsnehmer oder ein Gericht, ob ein Foto zeigt, was das Gutachten behauptet, und ob es entstanden ist, wann das Gutachten es angibt. Das Foto selbst kann darauf nicht antworten. Es ist ein JPEG mit Metadaten, die jeder ändern kann.
Dieser Leitfaden beschreibt, was Lumethic über ein Schadenfoto belegen kann und was nicht, und für wen. Kurz gesagt: Die Prüfung braucht eine RAW-Datei. Die entscheidende Frage lautet deshalb, wer die Kamera in der Hand hatte.
Wer die Kamera hält
In einer Schadenakte landen zwei Arten von Fotos, und sie unterscheiden sich grundlegend.
Die erste Art stammt vom Versicherungsnehmer. Nach dem Schaden fotografiert er mit dem eigenen Telefon und lädt die Bilder über die App oder das Portal des Versicherers hoch. Das Portal entfernt in der Regel die Metadaten und komprimiert die Datei neu. Was ankommt, ist ein JPEG ohne Vorgeschichte. Lumethic kann eine solche Datei auf Content Credentials untersuchen und die verbliebenen Metadaten lesen, aber nicht verifizieren, weil es kein RAW zum Vergleich gibt. Erkennungswerkzeuge, die ein nacktes JPEG bewerten, gibt es. Ihr Ergebnis ist eine Wahrscheinlichkeit, und warum eine Wahrscheinlichkeit eine schwache Grundlage für eine Entscheidung über den Anspruch einer Person ist, haben wir an anderer Stelle beschrieben.
Die zweite Art stammt von jemandem, den der Versicherer bezahlt oder beauftragt: vom Kfz-Sachverständigen, vom Schadenregulierer, vom Bausachverständigen, von der Partnerwerkstatt, die ihre Arbeit dokumentiert, oder vom Fotografen, dessen Bilder die Wertermittlung einer Uhr oder eines Oldtimers begleiten. Diese Personen fotografieren mit Kameras, die RAW aufzeichnen, oder mit einem Telefon, das der Versicherer vorgeben kann. Ihre Fotos entscheiden über die größeren Summen, und genau diese Fotos werden angefochten. Hier greift das Lumethic-Verfahren.
Was der RAW-Vergleich belegt
Eine Kamera, die RAW und JPEG gemeinsam speichert, schreibt pro Auslösung zwei Dateien. Das RAW enthält die Sensordaten vor jeder Verarbeitung; das JPEG ist die Interpretation der Kamera. Lumethic nimmt beide Dateien und vergleicht sie.
Der Vergleich belegt drei Dinge. Das Bild stammt von einem physischen Sensor, was die Rauschstruktur und die Signalverteilung des RAW zeigen und einem generierten Bild fehlt. Das gelieferte JPEG entspricht dem, was der Sensor aufgezeichnet hat, also wurde nach der Aufnahme nichts hinzugefügt, entfernt oder verschoben. Und die Metadaten beider Dateien stimmen untereinander und mit dem Kameramodell überein, was bearbeitete Zeitstempel und entfernte Felder aufdeckt. Eine gesonderte Prüfung sucht nach den Spuren, die das Abfotografieren eines Bildschirms oder Ausdrucks hinterlässt. Dieses Signal wird als gefunden, nicht gefunden oder unklar berichtet und trägt für sich allein nie ein Urteil.
Besteht der Vergleich, signiert Lumethic das JPEG mit einem C2PA-Credential, das festhält, was geprüft wurde, wann und mit welcher Version des Verfahrens. Jeder C2PA-fähige Leser kann diesen Nachweis öffnen. Das RAW liegt für die Prüfung im Arbeitsspeicher und wird danach verworfen; es wird nicht gespeichert, und die Verarbeitung läuft auf Infrastruktur in der Europäischen Union. Die Seite zur Datenverarbeitung beschreibt das in der Tiefe, die eine Einkaufsprüfung braucht.
Neue Ausrüstung braucht dafür niemand. Wer ohnehin eine Kamera dabei hat, muss nur die RAW-Aufzeichnung einschalten. Die Prüfung läuft über den Upload im Browser, das Lightroom-Plugin oder die API, je nachdem, was zum Büro passt.
Wo verifizierte Fotos in den Schadenfall gehören
Das Kfz-Schadengutachten ist der klarste Fall. Ein Gutachten enthält Dutzende Fotos und wird regelmäßig angefochten: bei den Reparaturkosten, an der Grenze zum wirtschaftlichen Totalschaden, bei der fiktiven Abrechnung. Ein Sachverständiger, der die Gutachtenfotos verifiziert, liefert eine Akte, in der jedes Bild seine eigene Entstehung belegt. Ob ein Kratzer schon vorher da war oder ob das Foto vor dem Unfall entstand, lässt sich dann anhand eines Dokuments klären.
Die Sachschadenregulierung funktioniert genauso, nur mit größeren Summen. Angestellte Regulierer und externe Regulierungsbüros fotografieren Sturm-, Brand- und Wasserschäden, und die Entschädigung stützt sich auf diese Bilder. Ein Credential auf jedem Foto gibt der Akte einen Nachweis, der standhält, wenn ein Versicherungsnehmer den Schadenumfang bestreitet oder ein Rückversicherer den Fall prüft.
Die Dokumentation von Wertgegenständen bei Vertragsabschluss ist der Fall mit dem längsten Gedächtnis. Schmuck, Kunst, Instrumente und Oldtimer werden auf Grundlage eines Wertgutachtens mit Fotos versichert. Kommt Jahre später ein Schaden, lautet die Frage, ob der Gegenstand am Tag des Vertragsbeginns in dem fotografierten Zustand existierte. Ein verifiziertes und damals signiertes Foto beantwortet sie, und ein unabhängiger Zeitstempel auf dem Credential fixiert das Datum.
Reparaturdokumentation und Besichtigungen vervollständigen das Bild. Partnerwerkstätten fotografieren vor und nach der Arbeit; Hagelschätzer, Schiffsgutachter und Bauinspektoren dokumentieren Zustände vor Ort. Überall dort, wo ein Profi die Kamera hält, gilt dasselbe Verfahren.
Aufnahme mit dem Telefon
Nicht jeder Sachverständige trägt eine Kamera, und Werkstätten tun es selten. Für das iPhone zeichnet Lumethic Capture das unverarbeitete Sensormosaik zusammen mit dem Foto auf, und damit hat die Prüfung das RAW, das sie braucht. Die App attestiert das Gerät über Apples App Attest und signiert das Ergebnis auf dem Telefon. Diese Attestierung wird derzeit als Beleg berichtet und nicht als Sperre durchgesetzt; wir sagen das offen, statt etwas anderes anzudeuten.
Ein Versicherer kann Capture auch Versicherungsnehmern mit iPhone als freiwilligen Weg anbieten, mit schnellerer Bearbeitung verifizierter Fotos als Anreiz. Angeboten, nicht vorgeschrieben: Der Weg deckt eine Plattform ab, und einen verpflichtenden Zusatzschritt im Moment des Schadens wird keine Schadenabteilung akzeptieren. Eine Android-Version ist in Arbeit.
Was der Versicherer erhält
Ein Versicherer muss nichts integrieren, um davon zu profitieren. Das Credential reist mit dem Foto, und ein Sachbearbeiter kann es in jedem Content-Credentials-Leser öffnen und den Prüfnachweis sehen. Der einfachste erste Schritt für einen Versicherer ist eine ausgesprochene Präferenz: Gutachtenfotos beauftragter Sachverständiger sollen ein Lumethic-Credential tragen. Das kostet den Versicherer nichts und bindet nur die Sachverständigen, die er ohnehin bezahlt.
Wer den Nachweis im Schadensystem haben möchte, ruft die API beim Eingang auf und speichert das Ergebnis zur Akte. Das Ergebnis ist ein Satz von Befunden mit ausdrücklichen Grenzen, keine Betrugsbewertung. Ein auffälliger Befund leitet das Foto zur menschlichen Prüfung weiter. Lumethic lehnt keine Ansprüche ab und ist dafür nicht gebaut. Die Entscheidung bleibt beim Sachbearbeiter, der jetzt einen dokumentierten Grund hat, genauer hinzusehen, oder einen dokumentierten Grund, es nicht zu tun.
Für den Einkauf sind die üblichen Punkte auf den Seiten zu Datenverarbeitung und Sicherheit beschrieben: keine Speicherung von RAW-Dateien, Verarbeitung in der EU, Löschung nach DSGVO und ein Auftragsverarbeitungsvertrag auf Anfrage.
Was das Verfahren nicht leistet
Lumethic bewertet kein nacktes JPEG. Das Foto eines Versicherungsnehmers ohne RAW erhält eine Prüfung seiner Credentials und Metadaten, und das Ergebnis sagt genau das.
Es entscheidet keine Ansprüche. Befunde sind Belege, die ein Mensch abwägt.
Es ersetzt keine Besichtigung. Ein verifiziertes Foto beweist, dass die Kamera gesehen hat, was die Datei zeigt. Ob der Schaden zum gemeldeten Ereignis passt, bleibt die Einschätzung des Sachverständigen.
Häufig gestellte Fragen
Unsere Sachverständigen fotografieren nur in JPEG. Fällt das damit weg? Für diese Fotos ja. Die Prüfung braucht das RAW. Die meisten Kameras speichern RAW und JPEG nach einer einzigen Menüeinstellung gemeinsam, und Lumethic Capture liefert auf dem iPhone das Gegenstück.
Wie groß sind die Uploads? Ein Kamera-RAW hat zwischen 25 und 80 MB, und ein Gutachten enthält Dutzende davon. Der Upload erfolgt einmal pro Gutachten, und das RAW wird nach der Prüfung verworfen. Büros mit hohem Aufkommen nutzen die API oder das Lightroom-Plugin statt des Browsers.
Lässt sich das Credential ohne Lumethic lesen? Ja. Es ist ein standardkonformes C2PA-Manifest, und jeder C2PA-Leser zeigt es an. Die Lumethic-Prüfseite ergänzt die ausführlichen Befunde.
Hilft das bei der KI-Verordnung? Nicht unmittelbar. Die Transparenzpflichten der Verordnung treffen Anbieter und Betreiber generativer Systeme, nicht Versicherer, die Fotos entgegennehmen. Ein verifiziertes Foto ist nützlich, weil es Streit beendet, nicht weil eine Vorschrift es verlangt.
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Erste Schritte
Sachverständige und Regulierer können einen ersten Gutachtensatz heute auf der Verifizierungsplattform prüfen. Büros und Versicherer, die die API oder ein Pilotprojekt mit einem Team möchten, schreiben an hello@lumethic.com.



