Recht & Regulierung

FRE 902(13) und 902(14): selbstauthentifizierende digitale Beweise im US-Recht

Seit 2017 können hashgeprüfte Kopien digitaler Dateien vor US-Bundesgerichten per schriftlicher Bescheinigung statt durch Zeugenaussage authentifiziert werden. Was die Regeln verlangen und wie Foto-Workflows die geforderten Aufzeichnungen erzeugen.

ByLumethic Team
8 min Lesezeit
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Warum US-Beweisregeln hier auftauchen

Vorab: Lumethic entwickelt Software und leistet keine Rechtsberatung, weder zum deutschen noch zum amerikanischen Recht. Dieser Artikel beschreibt zwei US-Beweisregeln und die Aufzeichnungen, auf die sie sich beziehen, damit Fotografen und Rechtsteams über dieselben Dinge mit denselben Worten sprechen können.

Dass diese Regeln auch für deutschsprachige Leser interessant sind, hat einen einfachen Grund: Fotomaterial kennt keine Rechtsordnung. Wer eine internationale Schadensdokumentation fotografiert, einer US-Kanzlei zuarbeitet, in einem Discovery-Verfahren Material liefert oder Produkte eines Konzerns mit US-Prozessrisiko dokumentiert, dessen Dateien können vor einem amerikanischen Gericht landen. Die dortigen Anforderungen entscheiden dann rückwirkend darüber, ob der eigene Workflow genügt hat. Für den deutschen Zivilprozess gilt anderes Recht; das behandelt der Leitfaden zu gerichtsfesten Fotos. Die gute Nachricht vorweg: Die technische Sicherung, die dort beschrieben ist, erzeugt genau die Aufzeichnungen, die auch die US-Regeln voraussetzen.

Authentifizierung vor Zulassung

Nach den Federal Rules of Evidence, den Beweisregeln der US-Bundesgerichte, muss ein Beweisstück authentifiziert werden, bevor es zugelassen wird: Rule 901 verlangt von der vorlegenden Partei Belege, die die Feststellung tragen, dass das Beweisstück das ist, was sie behauptet. Bei Fotos läuft das klassisch über eine Zeugenaussage, typischerweise der fotografierenden Person, dass das Bild zutreffend zeigt, was es zeigen soll.

Bei digitalen Dateien kommt eine zweite Ebene derselben Frage hinzu. Neben dem Bildinhalt kann die Partei belegen müssen, dass die Datei selbst das ist, was behauptet wird: eine unveränderte Kopie bestimmter Daten. Auch das lief historisch über Zeugen, oft über eine technische Auskunftsperson zu Erhebung und Handhabung. Genau diese Ebene haben die Änderungen von 2017 vereinfacht.

Was die Änderungen von 2017 brachten

Rule 902 zählt Kategorien von Beweisen auf, die sich selbst authentifizieren, für deren Echtheit also keine zusätzlichen Belege nötig sind. Mit Wirkung ab Dezember 2017 kamen zwei Kategorien für digitale Beweise hinzu.

Rule 902(13) erfasst Aufzeichnungen, die ein elektronischer Prozess oder ein System mit korrektem Ergebnis erzeugt hat, belegt durch die Bescheinigung einer qualifizierten Person. Rule 902(14) erfasst Daten, die von einem elektronischen Gerät, einem Speichermedium oder einer Datei kopiert wurden, wenn ein Verfahren digitaler Identifikation ihre Echtheit belegt, wiederum bescheinigt durch eine qualifizierte Person. Beide Regeln übernehmen die Bescheinigungsmechanik von den Geschäftsunterlagen, und beide enthalten eine Ankündigungspflicht: Die vorlegende Partei muss die Gegenseite rechtzeitig schriftlich informieren und ihr Aufzeichnung und Bescheinigung zur Prüfung zugänglich machen, damit Einwände vor der Verhandlung erhoben werden können statt während ihrer.

Der praktische Effekt: Eine Grundlage, die früher eine Auskunftsperson im Zeugenstand verlangte, kann durch eine schriftliche Bescheinigung geschaffen werden, sofern der zugrunde liegende Prozess die Aussagen der Bescheinigung tatsächlich trägt.

Rule 902(14) und die Hash-Prüfung

Rule 902(14) ist die Regel, die sich unmittelbar auf die fotografische Praxis abbilden lässt, denn sie handelt von Kopien. Die amtliche Begründung nennt das gemeinte Verfahren beim Namen: Identifikation über den Hashwert. Sie beschreibt ihn als Zahl, üblicherweise als Zeichenfolge geschrieben, berechnet aus dem digitalen Inhalt eines Laufwerks, Mediums oder einer Datei, und behandelt übereinstimmende Hashwerte von Original und Kopie als verlässlichen Beleg dafür, dass die Kopie ein exaktes Duplikat ist. Die Begründung hält zudem fest, dass die Regel offen genug ist, um künftige, ebenso verlässliche Identifikationsverfahren aufzunehmen.

Vor dem Hintergrund eines Foto-Workflows beschreibt die Regel einen vertrauten Vorgang. Dateien werden von einer Speicherkarte kopiert, Prüfsummen berechnet, die Kopie gegen das Original verifiziert. Genau das tun professionelle Offload-Tools bei jeder Kartensicherung, und das Manifest, das sie schreiben, die Prüfsummenliste aller Dateien, ist die Aufzeichnung darüber. Eine qualifizierte Person kann dann bescheinigen, dass die Kopie per Hash-Vergleich verifiziert wurde, und die Bescheinigung tritt an die Stelle einer Aussage über den Kopiervorgang.

Wie viel diese Bescheinigung trägt, hängt an Details, die die Regel selbst nicht ausbuchstabiert. Eine Prüfsumme mit bekannten Kollisionsangriffen lädt zum naheliegenden Einwand ein; deshalb zählt der Prüfsummentyp im Offload-Tool, und die Anleitung zu den Prüfsummen-Einstellungen erklärt den Unterschied. Und eine Hash-Aufzeichnung, die nur in den Händen der vorlegenden Partei existiert, lässt eine Zeitfrage offen: Nichts außerhalb der eigenen Unterlagen belegt, wann die Liste entstand. Eine verankerte Offload-Quittung, bei der eine unabhängige Zeitstempelstelle das Manifest am Tag der Sicherung gegenzeichnet, schließt diese Frage mit einem Datum, das keine Streitpartei kontrolliert.

Rule 902(13) und maschinell erzeugte Aufzeichnungen

Rule 902(13) betrifft Aufzeichnungen, die ein Prozess oder System erzeugt; die amtliche Begründung nennt Beispiele wie maschinell erstellte Protokolle. In einer fotografischen Chain of Custody sammeln sich Aufzeichnungen dieser Art um die Bilder herum: das Manifest, das ein Transfer-Tool während der Sicherung erzeugt, und Berichte eines automatisierten Prüfverfahrens, etwa das Ergebnis eines forensischen RAW-Vergleichs, der dokumentiert, ob ein geliefertes JPEG ohne inhaltliche Manipulation aus seinem RAW hervorgegangen ist.

Bei solchen Aufzeichnungen bezieht sich die Bescheinigung auf den Prozess: darauf, dass das System ein korrektes Ergebnis liefert. Systeme, die für diesen Einsatz gebaut sind, machen die Bescheinigung leichter tragfähig, so wie eine auditierte Uhr einen Zeitstempel trägt. Ein Prüfbericht, dessen sämtliche Aussagen sich mit gängigen kryptografischen Werkzeugen unabhängig nachprüfen lassen, gibt der bescheinigenden Person etwas Konkretes, worauf sie sich stützen kann.

Was der Foto-Workflow liefern muss

Von den Regeln rückwärts gedacht, muss der Workflow drei Arten von Aufzeichnungen hervorbringen, alle zum Zeitpunkt der Ereignisse erstellt statt nachträglich rekonstruiert.

Erstens eine Hash-Aufzeichnung des Kopierens: das beim Karten-Offload geschriebene Manifest, mit einer Prüfsumme, die Inhalte bindet. Zweitens ein festes Datum für diese Aufzeichnung: die Gegenzeichnung der Zeitstempelstelle auf dem Manifest, die die Existenz jeder Datei der Karte ab dem Sicherungstag außer Streit stellt. Drittens eine Dokumentation, die gelieferte Bilder mit den Originalen verbindet: Prüfberichte für die Auswahl, die tatsächlich an das Rechtsteam geht oder zu Anlagen wird.

Das ist dieselbe Struktur, die unser Workflow für Beweisfotografie von Anfang bis Ende zeigt. Der Grund, sie während des Termins aufzubauen statt nach einem Angriff, ist einfach: Bescheinigungen beschreiben Aufzeichnungen, die existieren. Eine zeitgleich entstandene Aufzeichnung mit unabhängigen Daten gibt der bescheinigenden Person klare Sätze. Eine Rekonstruktion gibt ihr eingeschränkte.

Weil Quittungen und Berichte per Link teilbar sind und ohne Konto verifizieren, kostet die praktische Seite der Ankündigungspflicht, das Zugänglichmachen zur Prüfung, nichts: Die Gegenseite kann dieselbe Quittung prüfen und dieselbe Verifizierung nachvollziehen, auf die sich die vorlegende Partei stützt.

Die Grenzen der Selbstauthentifizierung

Rule 902 räumt eine Hürde aus dem Weg, nicht alle. Eine selbstauthentifizierende Aufzeichnung kann weiterhin an Relevanz, Hörensagen, Vollständigkeit oder Beweiswert scheitern, und die Gegenseite kann die in der Bescheinigung behaupteten Tatsachen bestreiten; auch dafür ist die Ankündigungsfrist da. Die Authentifizierung der Datei als korrekte Kopie sagt zudem nichts darüber, ob das Foto die Szene zutreffend wiedergibt; das bleibt Sache der Aussage der fotografierenden Person.

Und der Geltungsbereich ist begrenzt: Die Federal Rules gelten für US-Bundesverfahren. US-Bundesstaaten haben eigene Regeln, teils mit ähnlichen Vorschriften, teils ohne, und der deutsche Zivilprozess folgt ohnehin anderen Grundsätzen. Welche Regeln ein konkretes Verfahren beherrschen und was eine Bescheinigung dort enthalten muss, ist genau die Art von Frage, die zu den Anwälten des Falls gehört, am besten vor dem ersten Termin.

Fragen zu FRE 902

Macht Rule 902(14) meine Fotos automatisch zulässig? Nein. Sie kann die Zeugenaussage zur Echtheit einer kopierten Datei entbehrlich machen. Alle übrigen Zulassungsvoraussetzungen gelten weiter, und der Bildinhalt braucht seine gewöhnliche Grundlage.

Wer ist eine qualifizierte Person für die Bescheinigung? Die Regeln verlangen jemanden, der den Prozess bezeugen kann, nach dem Muster der Bescheinigungen für Geschäftsunterlagen. Wer das im konkreten Fall sein sollte, entscheiden die Anwälte.

Reicht eine selbst erzeugte Prüfsummenliste? Sie ist der Ausgangspunkt, den die Regel im Blick hat. Ihr Gewicht hängt an der Stärke der Prüfsumme und daran, ob irgendetwas außerhalb der eigenen Unterlagen ihr Datum belegt. Ein unabhängig zeitgestempeltes Manifest beantwortet beides.

Betrifft mich das als Fotograf in Deutschland überhaupt? Nur, wenn Ihr Material in einem US-Verfahren landen kann, etwa über internationale Mandate, Discovery oder Auftraggeber mit US-Prozessrisiko. Die Sicherungstechnik ist ohnehin dieselbe wie für den deutschen Kontext im Leitfaden zu gerichtsfesten Fotos; wer sie befolgt, hält beide Türen offen.

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